Allgemeine Zollverwaltung: Ab dem 1. September werden wir 12 Pilotprojekte zur grenzüberschreitenden E-Commerce-B2B-Exportaufsicht weiter ausbauen!
Die Allgemeine Zollverwaltung gab am 12. Juni eine Ankündigung zu Überwachungsfragen für Pilotprojekte des grenzüberschreitenden E-Commerce-Exports von Unternehmen zu Unternehmen (B2B) heraus (Ankündigung Nr. 75 [2020]), um das Positive vollständig ins Spiel zu bringen Rolle des grenzüberschreitenden elektronischen Handels bei der Stabilisierung des Geschäfts und der Sicherung einer stabilen Beschäftigung sowie anderer Aspekte und weitere Förderung der gesunden und raschen Entwicklung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels. Ab dem 1. Juli 2020 werden in 10 Zollbezirken, darunter Peking und Tianjin, Pilotprojekte zur Überwachung des B2B-Exports für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel gestartet. Die Erfahrungen werden auf der Grundlage der Umsetzung des Gesetzes zügig in Zollämtern im ganzen Land wiederholt und gefördert Pilotprogramm.
In der Ankündigung heißt es, dass inländische Unternehmen, die am grenzüberschreitenden E-Commerce-B2B-Exportgeschäft teilnehmen, einschließlich grenzüberschreitender E-Commerce-Unternehmen, grenzüberschreitender E-Commerce-Plattformunternehmen und Logistikunternehmen, sich gemäß den Bestimmungen beim örtlichen Zollamt registrieren lassen sollten die einschlägigen Bestimmungen für die Registrierung und Verwaltung von Zollanmeldungsstellen. Grenzüberschreitende E-Commerce-Unternehmen, die in ausländische Lager exportieren, sollten beim Zoll auch Aufzeichnungen über das Geschäftsmodell des Exports in ausländische Lager einreichen.